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2008: Plan zur 1. Änderung für MTV

Punkt 6
Bauleitplanung Fürkeltrath I
Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung sowie Vorstellung der Planung und Beschluss
zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Baugesetzbuch zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
1. Änderung des Bebauungsplanes W 309 zwischen der Korkenziehertrasse, der
L 357 n und der Eipaßstraße
- Stadtbezirk Gräfrath -
(Beschluss 1)
Drucksache Nr. 3696

Herr Foitzik erläutert die Vorlage und stellt heraus, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Die hohen Baukörper würden herstellungsbedingt benötigt.

Nachdem sich BV Frau Creemers und BVorst Steinheuer dahingehend geäußert haben,dass alle ein ungutes Gefühl wegen der Höhe der Baukörper haben, warnt BV
Czymoch davor, dass die Firma aus Solingen abwandern könnte, wenn hier keine entsprechende Gewerbefläche zur Verfügung stehe.

BV Oberstraß und BV Frau Creemers schlagen vor, die Bürger in die Planung einzubeziehen und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Verfahrensmodell 3 vorzunehmen.

Die Frage von BV Oberstraß, ob der Absatz mit der Ziffer 1.3 aus der Beschlussempfehlung herausgenommen werden könne, beantwortet Herr Foitzik dahingehend, dass es sich um ein Instrument der Rechtssicherheit handelt, um ggfls. Veränderungssperren verhängen zu können.

Auf entsprechende Nachfrage von BV Schmidt erklärt er, dass nach Aussage der Wirtschaftsförderung keine andere Fläche in entsprechender Größe in Solingen zur Verfügung steht. Im Verlauf des Planverfahren könnten auch Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich einer vernünftigen Begrünung festgelegt werden. Abschließend weist er noch darauf hin, dass die heute vorgestellte Planung einen größeren Abstand zur Wohnbebauung vorsehe als im bestehenden Bebauungsplan.

Es wird Einvernehmen darüber erzielt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Verfahrensmodell 3 durchzuführen.

BV Frau Creemers bittet zu klären, ob es tatsächlich zutrifft, dass in keinem anderen
Solinger Gewerbegebiet eine Fläche für dieses Unternehmen zur Verfügung steht.

Die Bezirksvertretung Gräfrath fasst daraufhin einstimmig nachfolgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Gräfrath empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr und Umwelt (ASVU), das Planverfahren in das Arbeitsprogramm für die
Bauleitplanung aufzunehmen.

2. Die Bezirksvertretung Gräfrath empfiehlt dem ASVU - vorbehaltlich der Aufnahme
in das Arbeitsprogramm durch den ASVU - , die Verwaltung mit der
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes W
309 für das Gebiet zwischen der Korkenziehertrasse, der L 357 und der Eipaßstraße
nach dem Verfahrensmodell 3 zu beauftragen.

3. Die Bezirksvertretung Gräfrath stimmt dem Beschluss zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
W 309 für das Gebiet zwischen der Korkenziehertrasse, der L 357 und der Eipaßstraße vorbehaltlich der Aufnahme in das Arbeitsprogramm durch den
ASVU zu.

(Quelle: http://www2.solingen.de/Ebuero/ablviarv.nsf/HTML/F72157665A293A44C12574B90024FE9F/$FILE/29.%20Sitzung.pdf, 29.12.2008, 18:42 Uhr)

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